Das bisherige TKB-Merkblatt 10 „Bodenbelags- und Parkettarbeiten auf Fertigteilestrichen – Holzwerkstoff- und Gipsfaserplatten“ wurde überarbeitet und im März 2022 unter dem Titel „Bodenbelags- und Parkettarbeiten auf System- und Trockenunterböden – Fertigteilestriche, Hohl- und Doppelböden“ neu herausgegeben. Wie der neue Titel schon anzeigt, wurde das Merkblatt inhaltlich um trocken herzustellende Systemböden erweitert. Damit sind jetzt die Bodenbelags- und Parkettarbeiten auf allen System- und Trockenunterböden, die auf der Baustelle trocken zu einer lastverteilenden Schicht zusammengefügt werden, in einem TKB-Merkblatt zusammengefasst.
Das Merkblatt beschreibt die Einbaukonstruktionen von Fertigteilestrichen, Doppelböden und Trockenhohlraumböden sowie die Prüfung vor Parkett- und Bodenbelagsarbeiten. Weiterhin werden die Untergrundvorbereitung durch Grundieren und Spachteln aufgeführt sowie die Klebung von textilen und elastischen Bodenbelägen, Kork und Parkett beschrieben. Der gesamte Text wurde inhaltlich überprüft und wo nötig überarbeitet, das Literaturverzeichnis wurde aktualisiert und eine kurze Zusammenfassung dem eigentlichen Merkblatttext vorangestellt.
Das TKB-Merkblatt 13 „Kleben von textilen Bodenbelägen“ wurde ebenfalls neu herausgegeben (Juli 2022). Dieses Merkblatt beschreibt die wesentlichen Eigenschaften der für Textilbeläge geeigneten Klebstoffe und Fixierungen sowie deren Verwendung beim Kleben von Bahnen und Sockelleisten, dem Kleben auf Treppen sowie der leitfähigen Verlegung. Darüber hinaus wurde die Verlegung von wieder aufnehmbar geklebten (fixierten) Teppich-Fliesen erstmals in dieses Merkblatt aufgenommen. Wie bei TKB-Merkblatt 10 wurde auch hier der gesamte Text inhaltlich überprüft und wo nötig überarbeitet, das Literaturverzeichnis aktualisiert und eine kurze Zusammenfassung dem eigentlichen Merkblatttext vorangestellt.
Die neuen Inhalte in den beiden überarbeiteten TKB-Merkblättern wurden bisher bereits im TKB-Merkblatt 11 „Verlegen von selbstliegenden SL-Teppich-Fliesen“ beschrieben. Damit sind dessen wesentliche Bestandteile in den überarbeiteten TKB-Merkblättern verfügbar. Als Konsequenz daraus wird das TKB-Merkblatt 11 nicht mehr aktualisiert, bleibt aber zu Recherchezwecken in der letzten veröffentlichten Version auf der Website verfügbar.

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