Mit Stand Februar 2021 wurde das TKB-Merkblatt 18 „KRL-Methode“ überarbeitet und auf der Homepage des Industrieverband Klebstoffe e. V. publiziert.

Neu eingefügt wurde der im TKB-Bericht 6 ausführliche beschriebene KRL-Messbecher. Dieser kann in Zukunft den einfachen Plastikbeutel als Standard-Messbehälter für das Estrichprüfgut ersetzen und zeichnet sich dadurch aus, dass er

– einfach befüll- und handhabbar ist,

– durch seine thermische Isolierung eine konstante Messtemperatur gewährleistet und

– sicherstellt, dass der Sensor immer nahe am Prüfgut ist.
Damit wird der Messvorgang gegenüber dem Plastikbeutel vereinfacht und die Messergebnisse werden präziser. Grundsätzlich kann der Messbecher auf gängigen 3D-Druckern selbst ausgedruckt werden oder über Lohndrucker* bezogen werden.
Die Anforderungen für Messgeräte, die zur Durchführung der Feuchtemessung nach der KRL-Methode geeignet sind, sind im TKB-Bericht 3 ausführlich beschrieben. Diese Anforderungen wurden als übersichtliche Tabelle in das überarbeitete TKB-Merkblatt integriert. Empfohlene Messgeräte, die nachweislich diese Kriterien erfüllen, sind zusammen mit den Angaben zu den Herstellern als eigenständige Anlage aufgeführt.
Ergänzend dazu wurde das Verfahren zur Aufnahme von geeigneten Messgeräten in diese Liste konkretisiert. Danach muss der Gerätehersteller die Erfüllung der Anforderungen gegenüber der TKB belegen und über eine entsprechende Herstellererklärung dokumentieren. Daraufhin wird die Liste im Merkblatt aktualisiert. Diese Art der Vorgehensweise hat sich bereits beim Eignungsnachweis für Zahnspachtel und -leisten entsprechend TKB-Merkblatt 6 bewährt.
Für die überarbeitete Version von TKB-Merkblatt 18 wurde dieses Verfahren jetzt erstmals für die Gerätekombination Trotec T3000/TS230SDI angewandt: Die Messgenauigkeiten wurden über Kalibrier-Zertifikate nachgewiesen und die Baustellentauglichkeit über den im Merkblatt beschriebenen Bestaubungstest belegt. Nachdem Fa. Trotec auch die zugehörige Herstellererklärung bei der TKB hinterlegt hatte, konnte das genannte Messgerät in die Liste aufgenommen werden.

*z.B. Print3r, Alexander Pauls, https://print3r.de/

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