TKB-Merkblatt 8 „Beurteilen und Vorbereitung von Untergründen“
Das von der TKB herausgegebene TKB-Merkblatt 8 „Beurteilung und Vorbereitung von Untergründen“ wurde mit Ausgabedatum 05-2026 überarbeitet.
Dieses TKB-Merkblatt gibt Verarbeitern Hinweise zur Beurteilung und Vorbereitung von neuen und alten Untergründen für die Verlegung von Parkett und Bodenbelägen. Dafür werden zunächst die verschiedenen Untergrundarten charakterisiert, insbesondere die Estricharten (stoffliche Eigenschaften) und die Estrichkonstruktionen; gegenüber der Ausgabe 3-2023 wurde die Beschreibung von Altuntergründen systematisiert und deutlich ausgeweitet. Anschließend werden die Prüfung und Beurteilung der verschiedenen Untergründe beschrieben und danach wird dargelegt, welche Untergrundvorbereitungen vor der Verlegung ggf. notwendig sind und wie diese auszuführen sind. Hinweise zu speziellen Untergründen, wie Treppen und Holzdielen, schließen das Merkblatt inhaltlich ab.
Die Quellenangaben wurden aktualisiert und nur noch solche Quellen im Literaturverzeichnis aufgeführt, die auch im Text benannt sind.
Die bisher in TKB-Merkblatt 20 „Übliche Sonderausführungen und Sonderkonstruktionen bei Fußböden“ beschriebenen Sonderausführungen bzw. Sonderkonstruktionen wurden in das überarbeitete TKB-Merkblatt 8 integriert. Infolgedessen wird TKB-Merkblatt 20 nicht mehr aktualisiert und entsprechend gekennzeichnet.
TKB-Merkblatt 22 „Verlegung von Parkett und Designbodenbelägen in Wohn- und Hotelbereichen mit Wassereinwirkung“
Der zunehmende Wunsch von Architekten und Eigentümern nach Boden- und Wandbelägen, die nicht aus keramischen Fliesen und Platten bestehen, hat sich in den letzten Jahren deutlich verstärkt. Die Tatsache, dass in Wohn- und Hotelbereichen mit Wassereinwirkung die Abdichtungen im Verbund mit Parkett und Designbelägen bisher nicht in der Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubedingungen 2025/1 (MVV TB) oder in anderen allgemein gültigen Richtlinien beschrieben wird, macht Ausführungen mit diesen Belägen in diesem Anwendungsbereich zu Sonderausführungen. Das neu erarbeitete TKB-Merkblatt 22 (Ausgabedatum 04-2026) schließt die Lücke zwischen allgemein anerkannten Regeln der Technik und Sonderausführungen für den ausführenden Verleger, weil Ausführungen mit Parkett und Designbelägen unter Beachtung der Hinweise in diesem Merkblatt und den Herstellervorgaben erfolgreich durchgeführt werden können.
Beide TKB-Merkblätter stehen auf der Homepage des Industrieverband Klebstoffe e. V. (www.klebstoffe.com) zum kostenlosen Download zur Verfügung.
KRL-Erklärvideo publiziert / KRL-Homepage aktualisiert
Die TKB hat ein leicht verständliches Erklärvideo zur KRL-Methode erstellt und auf der Internetseite zur KRL-Methode publiziert (https://www.klebstoffe.com/krl-methode/). Dieses Video darf auch für eigene Zwecke verwendet werden, sofern die TKB als Quelle genannt wird.
Ergänzend dazu wurden die „FAQs – Häufig gestellte Fragen“ komplett überarbeitet, wobei insbesondere Rückmeldungen aus dem bodenlegenden Handwerk eingeflossen sind. Diese FAQs stehen auch zum Download zur Verfügung.
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